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Umgangsregelung muss konkret sein!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Umgangsregelung, in der zeitlich näher bestimmte Besuchstermine "alle 14 Tage" ohne eine kalendermäßige Festlegung des Anfangstermins vorgesehen sind, ist nicht vollstreckbar.

Nach § 89 FamFG kann das Gericht bei einer Zuwiderhandlung gegen einen Vollstreckungstitel zur Regelung des Umgangs gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsmittel anordnen.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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RJanson, Rodenbach
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