Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.041 Anfragen
Umgangsregelung muss konkret sein!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Umgangsregelung, in der zeitlich näher bestimmte Besuchstermine "alle 14 Tage" ohne eine kalendermäßige Festlegung des Anfangstermins vorgesehen sind, ist nicht vollstreckbar.
Nach § 89 FamFG kann das Gericht bei einer Zuwiderhandlung gegen einen Vollstreckungstitel zur Regelung des Umgangs gegenüber dem Verpflichteten Ordnungsmittel anordnen.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.