Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.946 Anfragen

Schulpflicht am tatsächlichen Aufenthaltsort

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die von einem Kind zu besuchende Schule eines schulpflichtigen Kindes richtet sich ausschließlich nach dem tatsächlichen Aufenthalt des Kindes - wo das Kind gemeldet ist, ist unerheblich. Andernfalls wären insbesondere getrennt lebende Eltern durch Ummeldung befähigt, unter zwei Schulen auszuwählen.


VG Berlin, 11.08.2006 - Az: 9 A 160.06

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant