Nach Einzelveranlagung keine nachträgliche Zusammenveranlagung mehr!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Haben die Ehegatten jeweils getrennte Einzelveranlagungen beantragt, so besteht keine Verpflichtung eines Ehegatten, einer vom anderen gewünschten Zusammenveranlagung zuzustimmen.
OLG Frankfurt, 28.11.2005 - Az: 19 W 52/05
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.