Zwar ist es nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis von der Gewährung von Erziehungsgeld auszuschließen, es ist jedoch durchaus zulässig, die Gewährung davon abhängig zu machen, daß der die Betreuung des Kindes übernehmende Elternteil nicht rechtlich an der Aufnahme oder Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit gehindert ist.
BVerfG, 06.07.2004 - Az: 1 BvR 2515/95
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