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Britisches College keine Sonderausgabe!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten für den Besuch eines britischen Colleges können nicht als Sonderausgabe abgezogen werden, wenn die Aufwendungen für einen vergleichbaren inländischen Schulbesuch nicht abziehbar wären. Bei einem relativ hohen Schulgeld
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