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Britisches College keine Sonderausgabe!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten für den Besuch eines britischen Colleges können nicht als Sonderausgabe abgezogen werden, wenn die Aufwendungen für einen vergleichbaren inländischen Schulbesuch nicht abziehbar wären. Bei einem relativ hohen Schulgeld

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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R.Münch, Langenfeld