Die Kosten für den Besuch eines britischen Colleges können nicht als Sonderausgabe abgezogen werden, wenn die Aufwendungen für einen vergleichbaren inländischen Schulbesuch nicht abziehbar wären. Bei einem relativ hohen Schulgeld
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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