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Britisches College keine Sonderausgabe!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Kosten für den Besuch eines britischen Colleges können nicht als Sonderausgabe abgezogen werden, wenn die Aufwendungen für einen vergleichbaren inländischen Schulbesuch nicht abziehbar wären. Bei einem relativ hohen Schulgeld

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BFH, 14.12.2004 - Az: XI R 66/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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