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Klassenfahrt muß nach Einverständniserklärung bezahlt werden

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kommt mit der Unterschrift unter eine Einverständniserklärung für eine Klassenfahrt durch mindestens einen Sorgeberechtigten ein wirksamer Vertrag zustande. Die Eltern sind sodann zur Zahlung der für die Fahrt entstehenden Kosten verpflichtet.


VG Braunschweig - Az: 6 A 149/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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