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Kind zur Klassenfahrt angemeldet – Zahlungspflicht!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Haben Eltern ihr Kind zur Klassenfahrt schriftlich angemeldet, so sind sie zur anteiligen Kostenübernahme verpflichtet. Diese Zahlungspflicht besteht auch dann, wenn das Kind aufgrund einer Krankheit nicht an der Klassenfahrt teilnehmen kann. Die Einverständniserklärung
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