Haftung des Frauenarztes für Fehler bei Schwangerschaftsuntersuchung?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Frauenarzt muss nicht immer haften, wenn er bei der Schwangerschaftsuntersuchung eine schwere Missbildung des Kindes übersieht. Das Landgericht Paderborn wies in einem Urteil die Klage einer Mutter auf Schmerzensgeld und lebenslange Unterhaltszahlung für ihre jetzt 4 Jahre alte querschnittsgelähmte Tochter ab. Vor kurzem hatte der Bundesgerichtshof in einem vergleichbaren Fall zu Gunsten der Mutter entschieden und deren Gynäkologin in vollem Umfang haftbar gemacht. Die Mutter argumentierte, sie hätte das Kind abtreiben wollen, wenn der Arzt rechtzeitig auf die Behinderung hingewiesen hätte. Demgegenüber befand die Kammer, die Behinderung hätte nicht zu einer Abtreibung berechtigt. Das Lebensrecht des Kindes sei in diesem Fall höher einzustufen als die Beeinträchtigung der Mutter.
LG Paderborn - Az: 2 O 540/01
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.244 Bewertungen)
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...