Wird Mutteschaftsgeld in vollen Umfang aufgrund eine Frühgeburt nach statt vor der Geburt gezahlt, so muß dieses auf das Erziehungsgeld angerechnet werden.
Auch bei einer verlängerten
Auch bei einer verlängerten
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
SG Münster - Az: S 8 (I) EG 7/00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


