Die Einräumung des Bestimmungsrechts über den Vornamen nach § 1628 BGB kommt im Wege der einstweiligen Anordnung grundsätzlich nicht in Betracht, da die Entscheidung zu einer Vorwegnahme der Hauptsache führen würde.
OLG Karlsruhe, 30.06.2016 - Az: 5 UF 74/16
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.