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Isolierte Verwendung des Vornamen „Jona“ oder „Jonah“?

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Vorname „Jona“ (oder „Jonah“) ist in Deutschland geschlechtsneutral. Gegen seine Verwendung bestehen keine Bedenken, wenn ihm ein eindeutig geschlechtsspezifischer (weiblicher oder männlicher) Vorname hinzugefügt wird.

Die inhaltlichen Grenzen der Vornamenserteilung sind im Gesetz nicht geregelt. Die freie Wahl der Vornamen ist allerdings dadurch eingeschränkt, dass die Namensgebung die allgemeine Sitte und Ordnung nicht verletzen und dem Kindeswohl nicht widersprechen darf. Insbesondere muss der erteilte Vorname das Geschlecht des Kindes hinreichend erkennen lassen. Dieses Unterscheidungsmerkmal im Sinne einer „Geschlechtsoffenkundigkeit“ wird allgemein als selbstverständlich empfunden und bildete auch den Ausgangspunkt für die Regelungen des Personenstandsgesetzes.

Ein geschlechtsneutraler Vorname, der für männliche und weibliche Namensträger gebraucht wird, genügt - als alleiniger Vorname - dem Erfordernis der Geschlechtsoffenkundigkeit nicht; die Erteilung eines geschlechtsneutralen Vornamens wird jedoch allgemein dann für zulässig erachtet, wenn ein weiterer Vorname beigelegt wird, der zweifelsfrei männlich oder weiblich ist, so dass die Geschlechtszugehörigkeit des Namensträgers keinem Zweifel mehr unterliegt.


OLG Brandenburg, 18.09.2001 - Az: 8 Wx 40/01

ECLI:DE:OLGBB:2001:0918.8WX40.01.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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