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Zweitjob ist bei gesteigert Unterhaltspflichtigen Pflicht!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht ist vom Unterhaltsschuldner im Hinblick auf den nicht gesicherten Mindestunterhalt seines Kindes auch zu verlangen, dass er neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit eine ihm mögliche und zumutbare Nebentätigkeit ausübt.


BGH, 24.09.2014 - Az: XII ZB 111/13

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Thomas Heinrichs, Bräunlingen