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Unterhaltsbedarf von Halbwaisen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bezieht ein minderjähriges Kind eine Halbwaisenrente, so besteht gegenüber dem nicht betreuenden Elternteil ein Barunterhaltsbedarf i.H.d. einfachen Tabellenbetrages gem. Düsseldorfer Tabelle zzgl. Konkreter Betreuungskosten. Die Halbwaisenrente ist auf den Tabellenbetrag hälftig anzurechnen.


OLG Stuttgart, 12.05.2005 - Az: 11 UF 307/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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