Lebt ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit bei der Mutter im Ausland (hier: USA), besucht auch dort die Schule und ist lediglich wenige Wochen beim Vater im Inland, so ist es nicht unbeschränkt steuerpflichtig. Ein Kindergeldanspruch besteht daher nicht.
FG München, 29.03.2006 - Az: 9 K 5214/04
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