Ein geschiedener Ehegatte, der mit seinem neuen Partner zwar keine gemeinsame Wohnung hat, jedoch fast 6 Jahre lang nach aussen mit ihm als Paar auftritt, regelmäßig am Wochenende mit ihm zusammenwohnt und ihn von den Kindern „Papa“ nennen lässt, verwirkt auch dann einen Teil seines Unterhaltsanspruchs, wenn er noch Kinder aus der geschiedenen Ehe betreut.
OLG Hamm, 21.02.2000 - Az: 8 UF 475/99
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