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Abschluss eines Pflichtteilverzichtsvertrags - Hartz IV futsch?

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein Bezieher von ALG II mit seinem Vater einen Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen, nachdem der Vater zuvor testamentarisch ein lebenslanges und unentgeltliches Wohnrecht in der Dachgeschosswohnung seines Wohnhauses eingeräumt hatte. Nach dem Tode des Vaters lehnte das Jobcenter einen weiteren Fortzahlungsantrag ab, weil der Antragsteller über verwertbares Vermögen verfüge - schließlich sei der Pflichtteilsverzichtsvertrag sittenwidrig und somit nichtig.

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Hont Péter HetényiDr. jur. Jens-Peter VoßMartin Becker

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