Sofern der Erblasser sein Hausanwesen einem Dritten unentgeltlich zugewandt und sich lediglich ein Wohnrecht an einer der im Haus befindlichen Wohnungen einräumen lassen, so ist der verschenkte Gegenstand im Sinne von § 2325 Abs. 3 BGB mit dem Eigentumsübergang geleistet.
OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - Az: 12 U 124/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RAin Patrizia Klein | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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