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Pflichtteilsergänzungsanspruch und Lebensversicherung zugunsten eines Dritten

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde eine Lebensversicherung zugunsten eines Dritten vom Erblasser abgeschlossen, so sind im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs lediglich die gezahlten Versicherungsprämien als Schenkungsgegenstand zu betrachten. Daher sind bei der Erhöhung des Pflichtteilsanspruchs nur diese Zahlungen, nicht aber die gesamte Versicherungssumme zu berücksichtigen.

Anmerkung AnwaltOnline:
Teilweise wird die anderslautende Ansicht vertreten, dass sich der Pflichtteilsergänzungsanspruch auf die gesamte Versicherungsleistung bezieht.


OLG Köln, 26.11.2008 - Az: 2 U 8/08


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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