Wurden als Schlußerben in einem privatschriftlichen Testament durch die Ehegatten „die in der beigefügten Liste aufgeführten Verwandten“ eingesetzt, so kann eine dem Testament beigefügte maschinenschriftliche Liste bei der Auslegung der bedachten Personen verwertet werden, auch wenn diese nicht der Testamentsform entspricht.
OLG Hamm - Az: 15 W 164/02
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...