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Erbenbennung durch Liste?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurden als Schlußerben in einem privatschriftlichen Testament durch die Ehegatten „die in der beigefügten Liste aufgeführten Verwandten“ eingesetzt, so kann eine dem Testament beigefügte maschinenschriftliche Liste bei der Auslegung der bedachten Personen verwertet werden, auch wenn diese nicht der Testamentsform entspricht.


OLG Hamm - Az: 15 W 164/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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