Die Rückübertragung der Gesundheitssorge vom Jugendamt auf die Kindesmutter im Zusammenhang mit einer Verdachtsdiagnose der Transsexualität ihres 11-jährigen Kindes ist nicht möglich. Wegen einer fortdauernden Gefahr für das Kindeswohl kommt die Rückübertragung gegenwärtig nicht in Betracht. Die Kindeseltern sind uneins über die Art einer notwendigen medizinischen Begleitung wegen einer möglichen Transsexualität. Deswegen besteht die Gefahr, dass eine Blockade weiterer Diagnostik zu einer massiven Schädigung des Kindes führt. Es ist dringend geboten, die Frage der Transsexualität zu klären und in der gebotenen Form zu behandeln, was auch eine Unterstützung dieser Entwicklung unter Einschluss von Maßnahmen vor Eintritt der Volljährigkeit beinhalten kann.
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KG, 11.03.2012 - Az: 19 UF 186/11
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