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Entzug der Personensorge bei Elternversagen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einer erheblichen Einschränkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern auf Grund individueller Persönlichkeitsdefizite ist der völlige Entzug der Personensorge zum Wohle des Kindes nicht erforderlich. Es ist ausreichend, nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge und das Recht zur Wahrnehmung der schulischen Belange zu entziehen.


OLG Brandenburg, 11.01.2007 - Az: 10 WF 273/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Antje , Karlsruhe