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Arbeitsplatzverlust - Unterhaltsberechtigter trägt das Risiko!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

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Das Risiko, dass der Arbeitsplatz verloren wird, geht zu Lasten des Unterhaltsberechtigten, wobei ein zuvor bestandener Aufstockungsunterhalt hiervon unberührt bleibt. Lediglich bedarfsprägende spätere Entwicklungen sind zu berücksichtigen. Vorliegend hatten sich die Parteien auf dem Vergleichswege dahingehend geeinigt, dass ein nachehelicher Unterhalt über 600 Euro zu zahlen sei. Die Ehefrau hatte bis zur Geburt des ersten Kindes gearbeitet und sich nach der Trennung zur Sekretärin umschulen lassen. Bis auf eine 16-Monatige Arbeitslosigkeit (09/2007-12/2008) arbeitete sie fast durchgehend. Der Ehemann erhielt ab 2010 neben der Betriebsrente eine Regelaltersrente, davor eine Erwerbsunfähigkeitsrente sowie eine betriebliche Altersrente. Er begehrte die Feststellung, dass er seiner Frau keinen Unterhalt mehr schulde.

Gegen die Entscheidung des Amtsgericht, nach der der Ehegatte für das Jahr 2008 monatlich 140,50 EUR, für d2009 237,84 EUR und für 2010 525,00 EUR zu bezahlen habe, legten die Parteien Berufung ein.

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