Kein Wohnvorteil, wenn nach Trennung Immobilien erworben wurden
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hat ein Ehegatte ein Haus oder eine Ehewohnung erst nach Trennung oder Scheidung erworben und stammen diese Mittel nicht aus der Ehezeit, so ist ein Wohnvorteil nicht prägend. Daher ist also das mietfreie Wohnen im eigenen Haus auch nicht als Einkommen anzurechnen (Wohnvorteil).
OLG Brandenburg, 10.02.2009 - Az: 10 UF 65/08
ECLI:DE:OLGBB:2009:0210.10UF65.08.0A
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