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Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten - nicht immer!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn dem Grunde nach ein Unterhaltsanspruch eines Ehegatten besteht und Zahlungen des anderen auf eine Gesamtschuld in einer Unterhaltsberechung Berücksichtigung finden müssen und sich im Ergebnis unterhaltsmindernd auswirken, scheidet ein Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten aus.


OLG Bremen, 19.12.2007 - Az: 4 W 03/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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