Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.070 Anfragen

Kein Betreuungsbonus für berufstätige Mutter

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Betreut eine unterhaltsberechtigte Frau ein kleines Kind, so besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, einer Berufstätigkeit nachzugehen.
Geht die Frau trotzdem einer Beschäftigung nach, so sind bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs vorab nachgewiesene Kosten für die Betreuung des Kindes vom Einkommen abzuziehen. Ein pauschaler Abzug oder ein Betreuungsbonus i.H. eines bestimmten Einkommensanteils wird jedoch nicht zugebilligt.


KG, 05.07.2005 - Az: 13 UF 9/05

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Super
Verifizierter Mandant