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Kein Betreuungsbonus für berufstätige Mutter

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Betreut eine unterhaltsberechtigte Frau ein kleines Kind, so besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, einer Berufstätigkeit nachzugehen.
Geht die Frau trotzdem einer Beschäftigung nach, so sind bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs vorab nachgewiesene Kosten für die Betreuung des Kindes vom Einkommen abzuziehen. Ein pauschaler Abzug oder ein Betreuungsbonus i.H. eines bestimmten Einkommensanteils wird jedoch nicht zugebilligt.


KG, 05.07.2005 - Az: 13 UF 9/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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