Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.336 Anfragen

Ehenamen nach Scheidung fortführen?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist seit 1998 nicht mehr möglich, dem anderen Ehegatten die Fortführung des Ehenamens nach Eheaufhebung zu untersagen, sofern nicht unlauteres Verhalten des Ehegatten darauf gerichtet ist, den Namen des Ehegatten mit der Ehe zu erwerben.


BGH, 25.05.2005 - Az: XII ZR 204/02

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe