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Ehenamen nach Scheidung fortführen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist seit 1998 nicht mehr möglich, dem anderen Ehegatten die Fortführung des Ehenamens nach Eheaufhebung zu untersagen, sofern nicht unlauteres Verhalten des Ehegatten darauf gerichtet ist, den Namen des Ehegatten mit der Ehe zu erwerben.


BGH, 25.05.2005 - Az: XII ZR 204/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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