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Bei Scheidung deutsches Recht statt ausländischem Recht?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Voraussetzung zur Anwendung des deutschen Scheidungsrechts ist nach Art. 17 Abs. 1 Satz 1 EGBGB, daß zum Zeitpunkt der letzen mündlichen Verhandlung eine Scheidung nach ausländischem Recht nicht möglich war.


OLG Schleswig - Az: 12 UF 102/03


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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