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Ehescheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Ehescheidung vor Ablauf des Trennungsjahres ist möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellt, deren Gründe  in der Person des anderen Ehegatten liegen. Die unzumutbare Härte muß sich insbesondere auf das Eheband als solches beziehen. Der die

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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