Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.708 Anfragen

Namen von Samenspender muss Kindern bekannt gegeben werden

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wurde ein Kind durch heterologe Insemination gezeugt, so kann das Kind vom behandelnden Arzt Auskunft über seine Abstammung verlangen. Dies gilt auch für den Fall, dass mit den Beteiligten die Anonymität des Spenders vereinbart wurde.

Das Interesse des Kindes, seine Abstammung zu erfahren, ist höher zu bewerten als das Interesse der anderen Beteiligten an der Geheimhaltung der Spenderdaten.

Zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und zur Menschenwürde gehört auch die Kenntnis der eigenen Abstammung. Zudem musste es auch dem Spender bei der künstlichen Zeugung klar sein, dass jedenfalls das gezeugte Kind die gesetzliche Vaterschaft zu einem späteren Zeitpunkt würde anfechten können und es dann ein Recht auf Feststellung der Vaterschaft des Samenspenders mit allen sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen haben würde. Auf diesen Zusammenhang wiesen auch die seinerzeit geltenden Richtlinien der Deutschen Ärztekammer hin.

Eine Einigung zwischen den Eltern und dem behandelnden Arzt, die Anonymität des Samenspenders zu wahren, stellt im Verhältnis zu dem ungeborenen Kind einen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter dar.

Die Folge: Der Arzt ist zur Auskunft verpflichtet und verstößt auch nicht gegen die ärztliche Schweigepflicht, wenn er die Auskunft erteilt, er handelt insoweit nicht unbefugt.

Die Auskunftserteilung ist dem beklagten Arzt erst dann unmöglich, wenn er die benötigten Informationen auch nach einer umfassenden Recherche nicht mehr beschaffen kann.


OLG Hamm, 06.02.2013 - Az: 14 U 7/12

ECLI:DE:OLGHAM:2013:0206.I14U7.12.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant