Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.161 Anfragen

Vaterschaftsanfechtungsverfahren und die Vertretung des Kindes

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Verfahren der Anfechtung der Vaterschaft ist der anfechtende (rechtliche) Vater von der gesetzlichen Vertretung des minderjährigen Kindes kraft Gesetzes ausgeschlossen. Die Umgestaltung des Verfahrens von einem Klageverfahren in ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die Einführung des Verfahrensbeistands zum 1. September 2009 haben daran nichts geändert.

Da der Vertretungsausschluss an das zu beseitigende Statusverhältnis geknüpft ist, ist der Vater jedenfalls aufgrund der Rechtslage seit 1. September 2009 auch bei der Anfechtung durch andere Berechtigte, insbesondere in den Fällen des § 1600 Abs. 1 Nr. 2 und 5 BGB, einheitlich von der Vertretung des Kindes ausgeschlossen.

Die Mutter des Kindes ist in diesen Fällen von der Vertretung des Kindes ausgeschlossen, wenn sie mit dem (rechtlichen) Vater verheiratet ist. Aus ihrer notwendigen Beteiligung am Abstammungsverfahren folgt noch kein Ausschluss von der Vertretung des Kindes.


BGH, 21.03.2012 - Az: XII ZB 510/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant