Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.025 Anfragen

Behördliche Anfechtung der Vaterschaft

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die behördliche Anfechtung der Vaterschaft gemäß § 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB ist nicht verfassungswidrig.

Das behördliche Anfechtungsrecht höhlt weder die im KindRG erreichte Privatisierung der Vaterschaftsanerkennung aus, noch stört es die verfassungsrechtliche Idee der neben der biologischen Vaterschaft stehenden und den Schutz des Art 6 Abs. 1 GG verdienenden sozialen Vaterschaft.

Zum einen wird das behördliche Anfechtungsrecht in einem, verglichen mit § 1314 Abs 1 Nr 5 BGB, deutlich präziseren Tatbestand auf Fälle mit ausländerrechtlichem Hintergrund beschränkt.

Zum anderen stellt Abs. 3 Hs. 1 sicher, dass nicht schon die fehlende biologische Richtigkeit der Anfechtung zum Erfolg verhilft. Behördlich anfechtbar ist nur eine Anerkennung, die sowohl unrichtig ist als auch den sozialen Kern väterlicher Verantwortungsübernahme vermissen lässt.

Es liegt daher im Ergebnis eine ausgewogene Regelung vor, die auf der einen Seite das öffentliche Interesse an der missbräuchlichen Erlangung von Aufenthaltsrechten und damit verbundenen Sozialleistungen bekämpfen hilft und auf der anderen Seite den Eingriff in die Rechtsstellung der betroffenen Kinder so gering wie möglich hält.


OLG Stuttgart, 25.07.2011 - Az: 16 UF 284/10

ECLI:DE:OLGSTUT:2011:0725.16UF284.10.0A

Nachfolgend: BVerfG, 20.09.2011 - Az: 1 BvR 2250/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Korrekte und ausführliche Bearbeitung. Begründung verständlich und umfangreich.
Peter Busch
Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant