Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.570 Anfragen

Erbschaft angenommen: spätere Anfechtung wegen Rechtsirrtums möglich?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Eine Anfechtung der Annahme einer Erbschaft ist nicht möglich, wenn der Erbe in einer ausdrücklich formulierten und unterschriebenen Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht die Erbschaft angenommen hat und ihm der Inhalt dieser Erklärung bewusst war.

Ein bloßer Irrtum über die Möglichkeit der Ausschlagung - etwa die Unkenntnis darüber, dass eine Ausschlagung überhaupt möglich ist - stellt lediglich einen unbeachtlichen Rechtsirrtum dar und begründet keinen Anfechtungsgrund im Sinne von § 119 BGB.

Etwas anderes kann nur gelten, wenn die Annahme der Erbschaft nicht ausdrücklich, sondern durch schlüssiges Verhalten erfolgte und dem Erben die Möglichkeit der Ausschlagung völlig unbekannt war.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Theresia DonathDr. Rochus SchmitzHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.258 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant