Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.329 Anfragen

Rechtsschutz gegen eine in der 4. Klasse durchgeführte Kompetenzmessung und gegen einen Potenzialtest

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Kompetenzmessung nach § 88 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 Nr. 2 SchG BW (Fassung vom 29.01.2025) und bei dem Potentialtest nach § 88 Abs. 3 Satz 3 SchG BW (Fassung vom 29.01.2025) handelt es sich um eigenständige Prüfungen, deren Durchführung und Ergebnisse jeweils einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sind.

Das Schulgesetz und die Aufnahmeverordnung messen den Neuregelungen zur Kompetenzmessung und zum Potentialtest keine Rückwirkung bei.

Die Teilnahme des Antragstellers an der zentralen Kompetenzmessung („Kompass 4“) am 19. und 20.11.2024, also vor Inkrafttreten des § 88 Abs. 3 (Fassung vom 29.01.2025), erfüllt den sich aus dem Gesetz ergebenden Prüfungsanspruch nicht und steht daher dem Anspruch auf erstmalige Durchführung der Kompetenzmessung nicht entgegen.


VG Sigmaringen, 22.09.2025 - Az: 4 K 3208/25

ECLI:DE:VGSIGMA:2025:0922.4K3208.25.00

Nachfolgend: VGH Baden-Württemberg, 11.09.2025 - Az: 9 S 1573/25

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant