Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.332 Anfragen

Keine Beschwerdeberechtigung des sorgeberechtigten Elternteils bei Ablehnung eines Kontaktverbots

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein (mit-)sorgeberechtigter Elternteil ist nach § 59 Abs. 1 FamFG nicht berechtigt, selbst gegen eine von ihm angeregte, aber abgelehnte Entscheidung des Familiengerichts zur Verhängung eines Kontaktverbots gegen einen Dritten nach § 1666 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 BGB Beschwerde einzulegen.

Gemäß § 59 Abs. 1 FamFG steht die Beschwerde demjenigen zu, der durch den Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Eine Rechtsbeeinträchtigung liegt vor, wenn der Entscheidungssatz des angefochtenen Beschlusses unmittelbar in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht eingreift, wobei diese Beeinträchtigung auch in einer ungünstigen Beeinflussung oder Gefährdung des Rechts oder in der Versagung einer begehrten Verbesserung seiner Rechtsstellung liegen kann.

Allein die Beteiligtenstellung in erster Instanz löst keine Beschwerdeberechtigung aus. Es muss eine materielle Beschwer, also ein Eingriff in ein subjektives Recht vorliegen. Ein bloßes berechtigtes Interesse oder eine nur mittelbare Auswirkung auf die rechtlichen Beziehungen des Beschwerdeführers genügen hingegen nicht.


OLG Frankfurt, 09.01.2025 - Az: 6 UF 229/24

ECLI:DE:OLGHE:2025:0109.6UF229.24.00

Theresia DonathMartin BeckerDr. Jens-Peter Voß

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant