Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.418 Anfragen

Ordnungsmittel gegen den im Rahmen der Abstammungsbegutachtung ausbleibenden Elternteil

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Festsetzung von Ordnungsgeld nach §§ 178 Abs. 2 S. 1 FamFG, 390 ZPO kommt nur in Betracht, wenn die zu untersuchende Person zu dem fehlgeschlagenen Entnahmetermin ordnungsgemäß gerichtlich geladen worden war. Die Ladung durch ein Testinstitut reicht hierfür nicht aus.

Dass eine gerichtliche Ladung gem. § 377 ZPO Voraussetzung für die Verhängung eines Ordnungsgeldes nach §§ 178 Abs. 2 S. 1 FamFG, 390 ZPO ist, auch wenn § 178 Abs. 2 S. 1 FamFG unmittelbar nur auf §§ 386 bis 390 ZPO verweist, ergibt sich aus dem Gesetzgebungsverfahren.

Nach Auffassung des Senats besteht aber keine Notwendigkeit einer Änderung der bisherigen Handhabung der Familiengerichte, wonach die Mitteilung der Untersuchungstermine zunächst durch den Sachverständigen erfolgt.


OLG Bamberg, 05.08.2024 - Az: 7 WF 152/24 e


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant