Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.590 Anfragen

Ordnungsmittel gegen den im Rahmen der Abstammungsbegutachtung ausbleibenden Elternteil

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Festsetzung von Ordnungsgeld nach §§ 178 Abs. 2 S. 1 FamFG, 390 ZPO kommt nur in Betracht, wenn die zu untersuchende Person zu dem fehlgeschlagenen Entnahmetermin ordnungsgemäß gerichtlich geladen worden war. Die Ladung durch ein Testinstitut reicht hierfür nicht aus.

Dass eine gerichtliche Ladung gem. § 377 ZPO Voraussetzung für die Verhängung eines Ordnungsgeldes nach §§ 178 Abs. 2 S. 1 FamFG, 390 ZPO ist, auch wenn § 178 Abs. 2 S. 1 FamFG unmittelbar nur auf §§ 386 bis 390 ZPO verweist, ergibt sich aus dem Gesetzgebungsverfahren.

Nach Auffassung des Senats besteht aber keine Notwendigkeit einer Änderung der bisherigen Handhabung der Familiengerichte, wonach die Mitteilung der Untersuchungstermine zunächst durch den Sachverständigen erfolgt.


OLG Bamberg, 05.08.2024 - Az: 7 WF 152/24 e

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.590 Beratungsanfragen

Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.

Verifizierter Mandant