Soweit nach neuerer Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH, 29.09.2021 - Az: XII ZB 474/20; BGH, 18.05.2022 - Az: XII ZB 325/20) beim das gemeinsame Kind im Residenzmodell betreuenden Elternteil im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt ein Abzug für Kindesunterhaltsleistungen in Form von Naturalunterhalt auf Grundlage eines Kindesunterhaltsbedarfs aus dem gemeinsamen Einkommen beider Eltern vorzunehmen sei, vermag sich der Senat dieser Rechtsansicht nicht anzuschließen.
OLG Bamberg, 06.06.2024 - Az: 2 UF 222/23
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