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Gerichtskosten und die Vergütung des Nachlasspflegers: gleichrangige Masseschulden?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem teilmittellosen Nachlass sind die Gerichtskosten des Nachlasspflegschaftsverfahrens (Nr. 12311 f. KV GNotKG) und die Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers (§ 1888 Abs. 2 Satz 2 BGB) nicht gleichrangig nach dem Verhältnis ihrer Beträge aus dem Nachlass zu befriedigen. Vielmehr kommt der Vergütung des Nachlasspflegers der Vorrang zu.


BGH, 24.07.2024 - Az: IV ZB 8/23

ECLI:DE:BGH:2024:240724BIVZB8.23.0

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