Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.122 Anfragen

Ausschlagung eines Nachvermächtnisses durch Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Testament des Inhalts „Ich … setze zu meinen Erben meine Ehefrau … ein. Nach dem Tod des Letztversterbenden soll der noch vorhandene Nachlass an unseren Sohn fallen. Der überlebende Ehegatte ist berechtigt, über den Nachlass frei zu verfügen und von allen Beschränkungen befreit, er ist jedoch nicht berechtigt, das Testament zu ändern.“ ist so auszulegen, dass der Sohn testamentarisch nicht als Nacherbe, sondern als (Nach-)Vermächtnisnehmer eingesetzt worden ist.

Verlangt der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil, kann dies prinzipiell eine schlüssige Ausschlagung eines Nachvermächtnisses darstellen; eine schlüssige Ausschlagung ist nicht anzunehmen, wenn davon auszugehen ist, dass der Pflichtteilsberechtigte sich über die Auswirkung der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs auf das Nachvermächtnis keine Gedanken gemacht hat.

Benötigt der Vermächtnisnehmer für die Feststellung und Durchsetzung des Vermächtnisanspruchs notwendigerweise eine Auskunft seitens des Erben, so ist ein Auskunftsanspruch gem. § 242 BGB bzw. § 260 BGB zu bejahen.


LG Nürnberg-Fürth, 27.07.2023 - Az: 8 O 4921/22

Nachfolgend: OLG München – 1 U 1776/23 Erb (anhängig)

Dr. Rochus SchmitzMartin BeckerPatrizia Klein

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Ratgeber 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet. Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg