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Scheidungsverfahren und die Aufhebung einer unzulässigen Teilentscheidung in einer Folgesache Versorgungsausgleich

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn der Scheidungsausspruch von keinem Beteiligten angefochten wurde, kann allein die Entscheidung in der Folgesache Versorgungsausgleich aufgehoben werden, um die von §§ 137, 142 Abs. 1 FamFG geforderte einheitliche Entscheidung „über sämtliche im Verbund stehenden Familiensachen“ zu ermöglichen.

Werden mehrere Folgesachen im Sinne von § 137 Abs. 2 FamFG abgetrennt, besteht der Verbund unter ihnen nach § 137 Abs. 5 FamFG fort. Gleiches gilt, wenn eine Folgesache zu Unrecht abgetrennt wurde.

Im Versorgungsausgleichsverfahren sind ausländische Anrechte eines Ehegatten von Amts wegen zu ermitteln.


OLG Bamberg, 24.08.2021 - Az: 7 UF 123/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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