Rechtsfragen klären? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.854 Anfragen

Berücksichtigung von Einkommensteuererstattungen beim Kinderzuschlag

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Einkommensteuererstattung ist im Zuflussmonat ohne Verteilung auf die Folgemonate als Einkommen bei der Kinderzuschlagsberechnung zu berücksichtigen, wenn im Zuflussmonat kein Kinderzuschlag gewährt wurde.

Eine Einkommensteuererstattung wird als einmalige Einnahme nicht auf sechs Monate gleichmäßig verteilt, wenn bereits das laufende Einkommen zur Bedarfsdeckung hinreichend ist.

Die Bestandskraft einer Ablehnungsentscheidung des Beigeladenen steht dessen Verurteilung zur Leistungserbringung nicht entgegen, wenn die Ablehnung auf einer verspäteten Antragstellung beruht und im Antrag bei der Beklagten auch ein rechtzeitiger Antrag auf Leistungen des Beigeladenen zu sehen ist.


LSG Bayern, 24.09.2019 - Az: L 7 BK 12/17

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus: Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 398.854 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant
Der Ablauf war verständlich, schnell und sehr sorgfältig. Hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant