Berücksichtigung von Einkommensteuererstattungen beim Kinderzuschlag
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Einkommensteuererstattung ist im Zuflussmonat ohne Verteilung auf die Folgemonate als Einkommen bei der Kinderzuschlagsberechnung zu berücksichtigen, wenn im Zuflussmonat kein Kinderzuschlag gewährt wurde.
Eine Einkommensteuererstattung wird als einmalige Einnahme nicht auf sechs Monate gleichmäßig verteilt, wenn bereits das laufende Einkommen zur Bedarfsdeckung hinreichend ist.
Die Bestandskraft einer Ablehnungsentscheidung des Beigeladenen steht dessen Verurteilung zur Leistungserbringung nicht entgegen, wenn die Ablehnung auf einer verspäteten Antragstellung beruht und im Antrag bei der Beklagten auch ein rechtzeitiger Antrag auf Leistungen des Beigeladenen zu sehen ist.
LSG Bayern, 24.09.2019 - Az: L 7 BK 12/17
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...