Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.036 Anfragen

Schadensersatzansprüche aus einer Körperverletzung zwischen Ehegatten nach Versöhnung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

§ 207 BGB soll den Familienfrieden vor Störungen durch klageweise Geltendmachung von Ansprüchen schützen. Dazu stünde im Widerspruch, wenn der Geschädigte nach einem erfolgten Versöhnungsversuch zur Vermeidung des Eintritts von Verwirkung zur zeitnahen Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen nach einer häuslichen Auseinandersetzung angehalten wäre.

Bei der Beurteilung des Umstandsmomentes einer Verwirkung kann das bloße Unterlassen der Geltendmachung des Anspruches und damit der reine Zeitablauf seit der Versöhnung für sich genommen kein schutzwürdiges Vertrauen darauf auslösen, dass der geschädigte Ehegatte seinen Schadensersatzanspruch gegen den anderen Ehegatten nicht mehr geltend machen werde.

Selbst eine angemessene Schadensminderung durch einvernehmliche Bemühungen der Ehegatten zur Überwindung des eingetretenen Schadens berührt nicht den Bestand des Ersatzanspruches an sich, sondern allenfalls dessen Geltendmachung.

Die dazu erforderlichen Ausgleichs- oder Wiedergutmachungsbemühungen des schädigenden Ehegatten müssen die üblichen wechselseitigen Beiträge zum Familienunterhalt übersteigen und in Zusammenhang mit der erfolgten Verletzungshandlung stehen.


OLG Nürnberg, 25.01.2022 - Az: 11 UF 801/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant