Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.779 Anfragen

Beschleunigungsbeschwerde in einer Kindschaftssache

Familienrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Das Beschleunigungsgebot aus § 155 Abs. 1 FamFG gilt in jeder Lage des Verfahrens und ist unter anderem bei der Anberaumung von Terminen, bei der Fristsetzung für die Abgabe eines Gutachtens oder der Bekanntgabe von Entscheidungen zu beachten.

Maßstab der beschleunigten Verfahrensführung ist das in allen Phasen des Verfahrens vorrangig zu beachtende Gebot der individuellen Orientierung am Kindeswohl aus § 1697a BGB.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach § 155c Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 FamFG kann der Beteiligte innerhalb einer Frist von zwei Monaten beim Oberlandesgericht eine Beschleunigungsbeschwerde einlegen, wenn das Amtsgericht innerhalb der Monatsfrist des § 155b Abs. 2 Satz 1 FamFG keine Entscheidung über die Beschleunigungsrüge getroffen hat. Die Beschwerdefrist beginnt gemäß § 155c Abs. 4 Satz 2 FamFG mit Eingang der Rüge bei Gericht. Eine Entscheidung gilt als getroffen, wenn sie im Sinne des § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG erlassen wurde, wonach der Erlass der Entscheidung durch Verlesen der Beschlussformel oder durch Übergabe des Beschlusses an die Geschäftsstelle erfolgt.

Die Beschleunigungsbeschwerde ist nicht begründet, wenn nicht festgestellt werden kann, dass die erstinstanzliche Verfahrensführung den Anforderungen des Beschleunigungsgebots aus § 155 Abs. 1 FamFG widerspricht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Dr. Jens-Peter VoßDr. Rochus SchmitzAlexandra Klimatos

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant