Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.026 Anfragen

Keine Öffnung der Kita für alle Vorschulkinder ab dem 14. Mai 2020

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 13. Mai 2020 entschieden, dass es keinen Anspruch darauf gibt, dass ab dem 14. Mai 2020 die Kindertagesstätten wieder für alle Vorschulkinder öffnen.

Der Antragsteller, dessen Kinder eine Kita besuchen, hatte sich unter anderem darauf berufen, dass die beabsichtigte eingeschränkte Öffnung der Kitas, etwa für Kinder mit Behinderungen oder für Vorschulkinder mit Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket, zu einer willkürlichen Ungleichbehandlung führe. Vorschulkinder, die die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Betreuungsverbot nicht erfüllten, würden unangemessen benachteiligt.

Zur Begründung heißt es in dem Beschluss der Kammer unter anderem, ein Anspruch des Antragstellers auf Öffnung der Kita seiner Kinder ergebe sich aus der Coronabetreuungsverordnung nicht. Diese begegne vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots keinen rechtlichen Bedenken. Es gebe einen sachlichen Grund für die stufenweise Öffnung der Kitas. Aufgrund der Corona-bedingten Personalknappheit könne aktuell nur ein Teil der Kinder unter Einhaltung der Hygienestandards betreut werden. Dass dabei dem genannten Kreis der Vorschulkinder für einen überschaubaren Zeitraum der Vorrang eingeräumt werde, sei im Ergebnis unbedenklich.

Gegen den Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheidet.


VG Aachen, 13.05.2020 - Az: 7 L 321/20

Quelle: PM des VG Aachen


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant