Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.025 Anfragen

Ist der Umgangsberechtigte zum Waschen der Wäsche seines Kindes verpflichtet?

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war der Vater berechtigt, seinen Sohn an den Wochenenden in den geraden Wochen 14-tägig von Freitagnachmittag 14:00 Uhr bis Montagmorgen zu sehen. Hierzu sollte der Vater freitags das Kind vom Hort abholen und es Montagmorgen in die Schule bringen. Er wurde weiterhin verpflichtet, die Sachen seines Sohnes an Umgangswochenenden zu waschen und ihm montags wieder anzuziehen.

Gegen die Verpflichtung, die Wäsche zu waschen, wandte sich der Vater, dies stelle einen Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte dar.

Die Entscheidung über die Bekleidung des Kindes und die dabei einzuhaltenden Hygienestandards betrifft eine Angelegenheit der tatsächlichen Betreuung und fällt in die alleinige Entscheidungsbefugnis des Elternteils, bei dem sich das Kind auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung befindet, § 1687 Abs. 1 S. 4 BGB.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Brandenburg, 11.05.2016 - Az: 13 UF 37/16

ECLI:DE:OLGBB:2016:0511.13UF37.16.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant