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Besorgnis der Befangenheit eines Richters in einer Kindschaftssache

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht jeder Verfahrensfehler eines Richters rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit.

Etwas anderes kann bei erheblichen Verfahrensverstößen gelten, etwa wenn hiermit ein leichtfertiger Umgang mit grundrechtlich geschützten Positionen verbunden ist.

Eine zur Ablehnung eines Richters führende Besorgnis der Befangenheit in einer Kindschaftssache kann vorliegen, wenn er trotz ausdrücklicher vorheriger Weigerung eines sorgeberechtigten Elternteils per Beschluss eine Exploration des betroffenen Kindes durch den Sachverständigen anordnet, ohne hierfür Gründe mitzuteilen.


OLG Hamm, 13.11.2018 - Az: 4 WF 251/18

ECLI:DE:OLGHAM:2018:1113.4WF251.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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