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Ausgleichszahlung als Vereinbarung über den Versorgungsausgleich und die Verwirkung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch wenn die streitgegenständliche Forderung während mehr als 30 Jahren nicht geltend gemacht wurde, setzt die Annahme einer Verwirkung voraus, dass zu dem Zeitmoment ein besonderes Umstandsmoment aus der Sphäre des Gläubigers hinzutritt, welches den Schuldner zu der Annahme berechtigt, dass die Forderung endgültig nicht mehr eingefordert werden soll.

Eine Verwirkung bezieht sich nicht auf das Stammrecht als solches, sondern stets nur auf die daraus fließenden Einzelansprüche.


KG, 20.03.2018 - Az: 13 UF 22/17

ECLI:DE:KG:2018:0320.13UF22.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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