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Scheidungskosten - allgemeine Hinweise

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Scheiden tut weh, nicht zuletzt im Geldbeutel. Wie weh eine Scheidung aber wirklich tut, richtet sich nach verschiedenen Gesichtspunkten. Die wichtigsten sind:

Der Streitwert des Scheidungsverfahrens

Nach ihm richten sich die Gebühren der Rechtsanwälte, Notare und des Familiengerichts.

Der Umfang des Verfahrens

Er wird dadurch bestimmt, ob nicht nur über die Scheidung selbst sondern gleichzeitig auch noch über sog. Folgesachen zu entscheiden ist, ob dabei Beweisaufnahmen mit evtl. teuren Sachverständigengutachten durchgeführt werden müssen, ob einstweilige Anordnungen über elterliche Sorge, Umgangsrecht, Unterhalt, Wohnung und Hausrat beantragt werden oder ob es gelingt, die Folgeprobleme einer Scheidung ohne Gericht und Anwälte zu regeln.

Die Frage, wer letztlich für die Kosten aufzukommen hat

Dazu gehört auch die Möglichkeit, staatliche Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Eventuelle Möglichkeiten, durch sinnvolles Verhalten Kosten zu sparen.

Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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